Als Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter, auch wenn Sie krank sind. Zumindest in den ersten sechs Wochen. Danach erhalten gesetzlich Krankenversicherte ein Krankengeld in Höhe von 70 % ihres Bruttoeinkommens; maximal jedoch 90 % ihres Nettoeinkommens. Die Höhe des Krankengeldanspruchs ist dabei auf 3.858,90 Euro begrenzt. Davon gehen noch die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Im Falle längerer Arbeitsunfähigkeit entsteht so eine empfindliche Einkommenslücke. Wie viel Geld Ihnen im Krankheitsfall fehlt, können Sie mit unserem Krankentagegeldrechner ganz einfach selbst ermitteln.